Vereinbarung zur privaten Nutzung des Clubhauses: 2. Anfragen sind möglichst frühzeitig an die Geschäftsführung zu richten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass alle vereinsoffiziellen Veranstaltungen (Medenspiele, Club-meisterschaften, Turniere etc.) uneingeschränkt Vorrang genießen. 3. Für die private Nutzung des Clubhauses ist eine Gebühr für Clubmitglieder von € 75,- (Jugendliche: € 50,-), für Nichtmitglieder von € 100,- zu entrichten. Diese Gebühr gilt bis zu 25 Teilnehmer. Bei mehr als 25 Teilnehmern werden zusätzlich € 50,- erhoben, die vom Kassierer per Lastschrift eingezogen werden. 4. Außerdem ist eine Kaution von € 250,- vor Übergabe des Clubhauses fällig, die per Lastschrift eingezogen wird und ggfs. für Nachreinigungs- oder Reparaturkosten verwendet wird. Die generelle Haftung der Nutzer für darüber hinaus gehende Schadenskosten gilt uneingeschränkt. 5. Bei der Nutzung des Clubhauses durch minderjährige Vereinsmitglieder ist der Antrag durch Erziehungsberechtigte vorzunehmen. 6. Von der Nutzung ausdrücklich ausgenommen sind die Tennisplätze und die Duschräume. 7. Das Clubhaus wird in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Übergabe und Abnahme erfolgen durch ein Vorstandsmitglied; etwaige Mängel sind schriftlich festzuhalten. |